Austauschpflicht für alte Ölheizungen – Was Eigentümer wissen müssen

Eines der aktuellsten und für viele Hauseigentümer relevantesten Themen ist die Austauschpflicht für alte Ölheizungen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie darüber informieren, was diese Pflicht bedeutet, wer davon betroffen ist und welche Schritte Sie als Hauseigentümer unternehmen sollten.

Warum gibt es die Austauschpflicht?

Der Hauptgrund für die Austauschpflicht ist die Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaschutz. Alte Ölheizungen gelten als wenig effizient und belasten die Umwelt stärker als moderne Heizsysteme.

Durch die Austauschpflicht soll der CO2-Ausstoß reduziert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Wer ist von der Austauschpflicht betroffen?

Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere

  • Heizungen, die vor dem 01.01.1991 eingebaut wurden.
  • Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.

Ausnahmen von der Austauschpflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen, die es den Eigentümern ermöglichen, die Austauschpflicht aufzuschieben oder zu erlassen. Diese betreffen

  • Niedertemperatur- und Brennwertkessel: Diese effizienteren Kesseltypen unter 4 oder über 400 kW sind von der Verpflichtung ausgenommen.
  • Kleine Wohngebäude: Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer zum Stichtag mindestens seit dem 01.02.2002 selbst wohnt, sind ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Besondere Härtefälle: Finanzielle oder technische Gründe, die einen Austausch unzumutbar machen, können zu Ausnahmen führen. Diese sind jedoch gut zu begründen und zu dokumentieren.

Was Sie als Eigentümer tun sollten

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Heizung von der Austauschpflicht betroffen ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bestandsaufnahme: Überprüfen Sie das Alter und den Typ Ihrer Heizungsanlage. Ein Blick auf das Typenschild oder in die Unterlagen des Heizkessels gibt darüber Auskunft.
  • Beratung einholen: Lassen Sie sich von einem Energieberater, Heizungsinstallateur oder einem anderen Fachmann beraten. Dieser kann nicht nur den Zustand Ihrer bestehenden Anlage beurteilen, sondern auch mögliche Alternativen aufzeigen.
  • Planung und Finanzierung: Planen Sie den Austausch Ihrer Heizung rechtzeitig und informieren Sie sich über mögliche Förderprogramme. Die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten attraktive Fördermöglichkeiten für den Austausch alter Heizungen.
  • Umsetzung: Beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe mit der Installation der neuen Heizung. Achten Sie darauf, dass die neue Anlage den aktuellen Normen und Standards entsprich

Alternativen zur Ölheizung

Als zukunftsorientierte Maßnahme sollten Sie bei der Wahl einer neuen Heizungsanlage auf moderne und umweltfreundliche Alternativen setzen. Dazu gehören:

  • Gasbrennwertheizungen: Diese stellen eine effizientere Variante der herkömmlichen Gasheizung dar und nutzen zusätzlich die in den Abgasen enthaltene Wärme.
  • Wärmepumpen: Sie nutzen Umweltenergie aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich und sind besonders energieeffizient.
  • Pelletheizungen: Sie nutzen nachwachsende Rohstoffe und sind CO2-neutral.
  • Solarthermie: In Kombination mit einem anderen Heizsystem kann Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beitragen.

Haben Sie Fragen?

Bei Larisch Immobilien unterstützen wir Sie nicht nur beim Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern helfen beispielsweise auch bei der Energieausweiserstellung für Ihre Immobilie in Bönningstedt, Quickborn oder der Umgebung. Gerne vermitteln wir Sie auch an Experten aus unserem lokalen Netzwerk, die Sie bezüglich Heizungsaustausch beraten können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen einfach per Telefon oder über das Formular direkt hier auf unserer Website!

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