Scheidung – Was passiert mit der Immobilie?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung, sondern wirft auch viele praktische Fragen auf, insbesondere was das gemeinsame Zuhause betrifft. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Möglichkeiten Sie haben und wie eine faire und einvernehmliche Lösung in Bezug auf die gemeinsame Immobilie gefunden werden kann.



 

Umgang mit der gemeinsamen Immobilie im Trennungsjahr

Das Trennungsjahr setzt einen markanten Punkt in der Frage um das gemeinsame Eigenheim. Während dieser Zeit, die nach dem Gesetz als Phase der räumlichen und finanziellen Trennung dient, bleibt die Eigentumslage unverändert. 

Es ist jedoch essenziell, dass Sie sich schon zu dieser Zeit mit den Optionen auseinandersetzen – seien es vorübergehende Nutzungsvereinbarungen oder erste Schritte hin zu einer endgültigen Lösung. Für die weitere Vorgehensweise nach dem Trennungsjahr stehen Ihnen verschiedene Wege offen, die je nach individueller Situation und Einvernehmen zwischen den Ex-Partnern gut funktionieren können. Eine Möglichkeit ist der Verkauf des Objekts, wodurch beide Parteien sich von der Immobilie und der damit verbundenen Bindung lösen können. Alternativ besteht die Option, dass ein Partner den anderen auszahlt und das Eigentum behält, oder man entscheidet sich für die Vermietung der Immobilie als gemeinsame Kapitalanlage. 

Nutzen Sie eine fundierte Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage

Eine entscheidende Rolle im Rahmen einer Scheidung spielt die sachgerechte Wertermittlung der Immobilie, denn sie bildet die Basis für alle weiteren Entscheidungen. Ob für den anstehenden Verkauf, die Vermietung oder die Vermögensaufteilung bei der Scheidung – der ermittelte Wert Ihrer Immobilie legt den Grundstein.

Wir von Christin Larisch Immobilien führen für Ihre Scheidungsimmobilie rund um Bönningstedt, Quickborn oder Hamburg gerne eine fundierte Bewertung durch, bei der wir sämtliche wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigen – von der Lage und Bausubstanz bis hin zu aktuellen Markttrends. Dieser zentrale Schritt schafft Transparenz und dient als Ausgangspunkt für Verhandlungen, stets mit dem Bestreben, faire Lösungen für alle Beteiligten zu erzielen.

Beachten Sie außerdem diese Aspekte

Wenn Sie während Ihrer Ehe einen gemeinsamen Kredit für Ihre Immobilie aufgenommen haben, so rückt dieser bei einer Scheidung besonders in den Fokus. Die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, die beide Partner gegenüber der Bank haben, bleiben unabhängig vom Familienstand bestehen. Wichtig ist nun, einen Weg zu finden, der die Kreditlast fair verteilt und zugleich die finanzielle Zukunft beider Ex-Partner sichert. Ein Partner kann möglicherweise den Kredit allein übernehmen oder es wird eine Umschuldung angestrebt. 

Auch die steuerlichen Aspekte dürfen bei der Klärung der zukünftigen Besitzverhältnisse Ihrer Immobilie nicht außer Acht gelassen werden. Die Übertragung von Eigentum, der Verkauf oder auch die Realisierung von Zugewinn können steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bedacht werden müssen. Es lohnt sich, schon frühzeitig einen Blick auf mögliche steuerliche Entlastungen oder Belastungen zu werfen. 

Sie benötigen Beratung für Ihre Scheidungsimmobilie?

Jede Scheidung und die damit verbundene Vorgehensweise mit der Immobilie sind einzigartig und erfordern ein individuelles Feingefühl. Mit unserer umfassenden Expertise und lokalem Marktverständnis rund um Bönningstedt und Quickborn stehen wir Ihnen zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten. Unser Team setzt sich dafür ein, dass Sie gut informiert sind und die nötigen Schritte sicher gehen können. Möchten Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen und gemeinsam mit uns den für Sie optimalen Weg ausloten? Kontaktieren Sie uns – das Team von Christin Larisch Immobilien ist gerne für Sie da!

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